Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der Evangelischen Jugendkirche Wiesbaden

1. Anmeldung

An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede und jeder im Rahmen der in der Ausschreibung angegebenen Bedingungen (z.B. Altersgrenzen) teilnehmen. Sofern eine Anmeldung nötig ist (z.B. Workshops/Seminare), muss diese schriftlich unter Angabe der Adresse, Geburtstag und Kontaktdaten (Telefon, e-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der/die Anmelder/in und der/die Teilnehmer/in die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahme und die beschriebenen Bedingungen anerkennt. Wird die Anmeldung seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt, so ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Eingang einer Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme.

2. Leistungen

Maßgeblich für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen ist allein die Veranstaltungsbeschreibung einschließlich dieser Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern eine Teilnahmegebühr erhoben wird, ist diese nach Empfang der Teilnahmebestätigung innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Solange der Teilnahmebeitrag nicht in voller Höhe geleistet wurde, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bestehen.

4. Konto

Ev. Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus, Schwalbacher Str. 6, 65185 Wiesbaden Konto-Nr.: 410 02 20, Kreditinstitut: Evangelische Kreditgenossenschaft eG, BLZ: 520 604 10, IBAN: DE04 5206 0410 0004 1002 20, BIC: GENODEF1EK1. Der anzugebende Verwendungszweck wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.

5. Rücktritt des/der Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Tritt der/die Teilnehmer/in mehr als 42 Tage vor Beginn der Maßnahme zurück, oder lässt sich mit Zustimmung des Veranstalters eine Ersatzperson finden, wird eine Verwaltungspauschale von 15,- € erhoben. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Das Recht des/der Teilnehmer/in, dem Veranstalter einen geringeren Anspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm/ihr unbenommen.

6. Rücktritt durch den Träger

Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Nichterreichen der Mindestteilnahmezahl vom Vertrag zurücktreten. Nach Eintreten der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung werden die Teilnehmenden unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt. Der eingezahlte Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe zurückgezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Kündigungen wegen höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder durch behördliche Anordnung die Durchführung untersagt, so können sowohl der Träger als auch die Teilnehmenden den Vertrag kündigen. Bei Vertragskündigung kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Maßnahme noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Teilnahmebeitrag, sofern ein Schaden des/der Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als solche lediglich vermittelt werden; auch dann nicht, wenn die örtliche Veranstaltungsleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.

9. Besondere Bestimmungen

Ohne Einhaltung einer Frist kann der Träger den Vertrag kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Maßnahme nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält oder wenn er/sie gegen die Anweisung der örtlichen Veranstaltungsleitung gröblich verstößt. In diesen Fällen ist der Träger berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Wird der Vertrag aus diesem Grund gekündigt, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmenden sind verpflichtet, dem Veranstalter eventuelle Beeinträchtigungen, insbesondere gesundheitlicher Art, des/der Teilnehmenden mitzuteilen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich der/die Teilnehmer/in bzw. deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung entstanden sind, vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen (z.B. für die eigene Homepage, Soziale Netzwerke, Presse). Die nichtgewerbliche Nutzung wird zugesichert.

Verantwortlich: Stadtjugendpfarrerin Astrid Stephan Stand: 01.05.2015